AIWG legt Stellungnahme zu Reformplänen für den islamischen Religionsunterricht in NRW vor
Der NRW-Landtag beschäftigt sich derzeit mit einer Neustrukturierung und dem Ausbau des islamischen Religionsunterrichts. Auf Anfrage des Landtages hat die AIWG eine schriftliche Stellungnahme zu den von der NRW-Landesregierung CDU/FDP eingebrachten Gesetzentwurf verfasst.
Bisher hat der in NRW 2012 installierte Beirat – bestehend aus Vertreter_innen der Landesregierung und der Islamverbände – als eine Art provisorisches Gremium über Lehrinhalte und Lehrpersonal zum islamischen Religionsunterricht in NRW bestimmt. Dieses Übergangsgremium läuft zum 31. Juli 2019 aus. Aus diesem Grund haben die Regierungsparteien CDU und FDP Anfang April 2019 einen Gesetzentwurf eingebracht, der im Wesentlichen eine Neuordnung der Kooperation zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und den islamischen Organisationen in NWR vorsieht: Anstatt des Beirats sollen künftig die einzelnen Organisationen einen Vertreter bzw. eine Vertreterin in eine Kommission entsenden, der/die das jeweilige Interesse und Anliegen der Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts vertritt.
Auch die SPD legte einen Gesetzentwurf vor. Darin fordert sie, die Befristung der bestehenden Regelung um ein Jahr zu verlängern, um so die Etablierung des islamischen Reliogionsunterrichts in NRW gründlich vorbereiten zu können.
Auf Anfrage des NRW-Landtages hat die AIWG – neben weiteren Expert_innen – eine schriftliche Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen vorgelegt. Dabei konzentriert sich ihre Stellungnahme vor allem auf die Frage, inwieweit der Gesetzentwurf der CDU/FDP aktuelle Entwicklungen in der muslimischen Organisationslandschaft aufgreift und welche Effekte die vorgeschlagene Kommission haben könnte. Darüber hinaus wird auch Bezug genommen auf mögliche Risiken des Kommissions-Modells für die Beziehung zwischen politischem Handeln und religiöser Autonomie. Die Stellungnahme erörtert zudem den Bedarf an einer weiteren universitären Ausbildung von Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht und die damit verbundene Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Begleitung.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
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