Ausschreibung AIWG-Projektwerkstatt 2023

Die AIWG schreibt 2023 zwei Projektwerkstätten zur gemeinsamen Bearbeitung von Themenstellungen rund um das Fach Islamisch-Theologische Studien aus.

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    Ziel und Zweck der AIWG-Projektwerkstatt

    Mit dem Format der AIWG-Projektwerkstatt sollen der systematische Austausch, die Bearbeitung von Desideraten oder die Umsetzung von innovativen Ideen zur Weiterentwicklung des Fachs Islamisch-theologische Studien (ITS), seiner Lehre und der Fachgebiete zu diesen Fragen über eine Dauer von zwei Jahren ermöglicht werden. Über das Fach der ITS hinausgehend können Projektwerkstätten zudem an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft umgesetzt werden, sofern sie interdisziplinäre Religionsforschung ermöglichen, oder islamtheologische Wissenschaft mit Praxisbezug in Deutschland voranbringen oder zu Fragen von Islam in Wissenschaft und Gesellschaft einen internationalen Zuschnitt haben.

    Mit dieser einzigartigen Möglichkeit möchte die AIWG Wissenschaftler_innen ansprechen, die über ihren eigenen Standort hinausgehend mit Partner_innen aus Hochschule oder Praxis mit einem fokussierten Vorhaben neuartige Impulse geben, neue Wissensgebiete erschließen, Strukturen gestalten oder Lösungsideen entwickeln wollen. Nicht die gemeinsame Forschung steht hierbei im Mittelpunkt, sondern Aspekte der Exploration, des fachlichen Austauschs oder der Lösungsfindung.

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    Wie ist die Projektwerkstatt zu planen?

    Wichtig ist hierbei, dass ein konkreter Output entsteht, der über Print- oder Onlinemedien präsentiert werden kann. Die Mitwirkung an übergreifenden Austausch- und Vernetzungsformaten der AIWG, wie etwa am AIWG-Kongress oder der digitalen Veranstaltungsreihe, und an der aktiven Mitgestaltung der Forschungsbereiche der Akademie bietet Ihnen vielversprechende Möglichkeiten. Eine Bereitschaft hierzu wird vorausgesetzt.

    Die Umsetzung des Projektvorhabens sowie die Erarbeitung des Outputs erfolgen in Verantwortung des/der Hauptantragsteller_in und unter Koordination der/s zuständigen Wissenschaftskoordinatorin/s der AIWG.

    Die AIWG Geschäftsstelle unterstützt die Projektpartner_innen aktiv bei der Koordination, Umsetzung und Administration des Projektvorhabens, u.a. bei Publikationsprojekten, bei digitalen Formaten und bei der Öffentlichkeitsarbeit.

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    Wer kann Anträge einreichen?

    Antragsberechtigt sind grundsätzlich Professor_innen und wissenschaftliche Beschäftigte, (inkl. Promovierende mit Benennung einer zuständigen Professur) an Hochschulen. Ein Antrag muss von zwei Antragssteller_innen aus zwei verschiedenen Institutionen gestellt werden, wovon in jedem der Antragsstellungsmöglichkeiten mindestens einer/eine der zwei Antragsteller_innen einem islamisch-theologischen Standort einer deutschen Hochschule angehören muss. Je nach Schwerpunktsetzung (Wissenschaft, Transfer, International) sind folgende Antragsstellungsmöglichkeiten gegeben:

    • Die beteiligten Antragsteller_innen einer Projektwerkstatt mit Schwerpunkt Zusammenarbeit im Hochschulbereich (Schwerpunkt Wissenschaft) müssen an unterschiedlichen Hochschulen verortet sein. Ein/eine Antragsteller_in muss einem islamisch-theologischen Standort einer deutschen Hochschule angehören, die/der weitere Antragssteller_in kann einer anderen Fachdisziplin zugehören.
    • Ist die Zusammenarbeit von Hochschulangehörigen mit zivilgesellschaftlichen Institutionen geplant (Schwerpunkt Transfer), so kann der/die weitere Antragssteller/in Angehörige/r einer zivilgesellschaftlichen Institution (u.a. auch Religionsgemeinschaft) sein.
    • Ist ein Schwerpunkt International geplant, so muss der/die weitere Antragssteller/in einer Hochschule im europäischen Ausland angehören.
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    Welche projektspezifischen Mittel können beantragt werden?

    Für die Umsetzung einer AIWG-Projektwerkstatt können für einen Zeitraum von zwei Jahren insgesamt bis zu 193.000 Euro beantragt werden.

    Darunter fallen:

    • Personalmittel im Umfang von zwei universitären Mitarbeiterstellen (E13 0,65%) bis zu 18 Monate, die auf zwei Standorte verteilt sind. Die Personalmittel werden nach Abschluss einer Vereinbarung an die Partneruniversität überwiesen. Für Projektmitarbeiter_innen an zivilgesellschaftlichen Institutionen im Inland oder Hochschulen im europäischen Ausland können angemessene Honorare bzw. Mitarbeiterbezüge geplant werden.
    • Sachmittel in Höhe von maximal 43.500 Euro können insbesondere für Veranstaltungen oder Reisen zur Projektumsetzung können für 24 Monate verplant werden. Sachmittel für Publikationen und sonstige wichtige Projektausgaben stehen der AIWG begrenzt zur Erweiterung der Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können unter dem Punkt zusätzlicher Bedarf in der Antragsmaske über die Höchstsumme hinaus gesondert geplant werden, eine Bewilligung zusätzlicher Ausgaben kann jedoch nicht garantiert werden.
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    Im Antrag sind insbesondere folgende Aspekte überzeugend darzulegen:

    • Ein überzeugendes Thema passend zu den oben genannten und den auf der Homepage der AIWG formulierten wissenschaftsbezogenen Zielen mit einem schlüssigen und realisierbaren Konzept. Der Antrag (Antragsvorlage und die dort genannten Anträge) sollte folgendes enthalten: eine genaue Benennung der Leitfrage, der Zielsetzung, der Umsetzungsschritte, der Kooperationsmodalitäten und der angestrebten Resultate.
    • Fachdisziplinäre Relevanz für die islamisch-theologischen Studien und gesellschaftliche Bedeutung des Vorhabens, ggf. bei internationalem Schwerpunkt die internationale und beim Transferschwerpunkt die praxisbezogene Bedeutung.
    • Modus und Sinn der Zusammenarbeit unter den beteiligten Antragsteller_innen. Bestimmung der leitenden Person.
    • Benennung eines geeigneten Outputs (Fachartikel, Publikation, Video, Blog, usw.) der Projektwerkstatt.
    • Planungsentwurf im Zusammenhang mit dem Thema der Projektwerkstatt für ein Panel im Rahmen des AIWG-Kongresses und ein Themenentwurf für die Gestaltung eines digitalen AIWG-Workshops.
    • Angaben zu Doktoranden und Postdoktoranden (Antragsteller_in oder Mitarbeiter_innen) der Projektwerkstatt, die an unserem Qualifikations- und Vernetzungsprogramm für den wissenschaftlichen Nachwuchs teilnehmen wollen.
    • Dem Antrag ist ein Projektplan für die Umsetzung des Projekts über zwei Jahre (mit Personalausstattung für eineinhalb Jahre) beizufügen.
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    Antragsfrist

    Bitte übersenden Sie den Antrag bis spätestens zum 16.04.2023 (23:59) vollständig inklusive der erforderlichen Unterlagen in elektronischer Form unterschrieben an: antrag-pw@aiwg.de. Bitte nehmen Sie bei Fragen vor Antrageinreichung Kontakt mit der Geschäftsstelle der AIWG auf.

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    Antrags- und Auswahlverfahren

    Bereiten Sie die Antragsstellung gemeinsam mit dem/r Kooperationspartner/in vor. Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu unseren telefonischen Beratungsterminen oder per E-Mail. Sämtliche Antragsunterlagen sind  bis spätestens 16. April 2023  über die antrag-pw@aiwg.de bei der AIWG in digitaler Form einzureichen. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per Email. Die Unterlagen werden an der AIWG Geschäftsstelle formal geprüft. Bei unvollständigen Unterlagen oder formalen Fehlern erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid im Mai. Gültige Antragsunterlagen werden von uns automatisch an externe Gutachter_innen zur Beurteilung weitergeleitet. Die Gutachten werden von der AIWG gesammelt und im Juni an die Board Kommission zur Vorbereitung auf die Auswahlsitzung im Juli verschickt. Es gelten strenge Befangenheits- und Datenschutzregeln. Im Juli erhalten Sie positiven oder negativen Bescheid. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab.

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    Start der AIWG-Projektwerkstatt

    Der Beginn der Projektwerkstätten ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen.

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    Ansprechpartnerinnen für inhaltliche Fragen

    Frau Dr. Raida Chbib
    Geschäftsführerin
    E-Mail: chbib@aiwg.de

    Ab dem 08.Februar: Telefonische Beratungszeiten unter der Dienstnummer montags von 11.00 bis 12.00 Uhr.

    sowie

    Frau Dr. Doris Decker
    Koordinatorin für Wissenschaft und Forschung
    E-Mail: decker@aiwg.de

    Telefonische Beratungszeiten mittwochs und donnerstags jeweils von 9.30 bis 10.30 Uhr unter der Telefonnummer 069-798-224-57

Bitte beachten und nutzen Sie für die Antragstellung die untenstehenden Dokumente.