AIWG veranstaltet Roundtable zur „Religionspolitik in einer plural-säkularen Gesellschaft“
Gemeinsam mit der Experteninitiative Religionspolitik (EIR) hat die AIWG am 20. Juni 2023 im Regierungsviertel Berlin zu einem Roundtable in Form eines Parlamentarischen Mittagessens eingeladen. Unter dem Titel „Religionspolitik in einer plural-säkularen Gesellschaft“ haben insgesamt 20 Teilnehmer_innen, darunter Mitglieder der Experteninitiative, die Geschäftsführung der AIWG und Bundestagsabgeordnete, Fragen der Neuverortung von Religionsgemeinschaften und der zukunftsfähigen Ausgestaltung von Religionspolitik diskutiert.
Der Einstieg erfolgte mit einem Impuls von Dr. Yasemin El-Menouar, Senior Expert – Religion, Werte und Gesellschaft von der Bertelsmann Stiftung. El-Menouar stellte neue Untersuchungsergebnisse zum aktuellen Entwicklungsstand von Religiosität in Deutschland und zur Relevanz von Kirchen und Religionsgemeinschaften vor.
Grundsätzlich wurde daraufhin von mehreren Diskutant_innen die Bedeutung des verfassungsrechtlich verbrieften Kooperationsmodells zwischen Kirche, Religionsgemeinschaften und Staat betont und darauf verwiesen, dass dieses zunehmend unter Druck gerate. Der Bedarf an seiner Weiterentwicklung in Anbetracht der Transformationsprozesse im religiösen Feld und damit verbundener zunehmender religionsrechtlicher und -politischer Fragen sei groß.
Die Feststellung, religionspolitische Entscheidungen würden in den Bundesländern und über Bundesministerien hinweg unterschiedlich, ohne gemeinsame politische Bezugsgrundlage gefällt, mündete in eine rege Diskussion zur künftigen Ausgestaltung und Steuerung des religionspolitischen Handlungsfelds. Damit verbunden wurde etwa die Frage aufgeworfen, ob und wenn ja, welche Ministerien die Steuerung religionspolitischer Fragen übernehmen könnten, wer für eine religionsbezogene Gesetzgebung maßgeblich zuständig sei und was Religionspolitik überhaupt beinhalten sollte. Selbst die Idee von Religionsbeauftragten wurde aufgeworfen.
Kritische Aspekte mit Blick auf Religionsgemeinschaften wurden in der Diskussion ebenso aufgegriffen, indem unter anderem etwa Fragen hinsichtlich der Transparenz von Kirchen, der Repräsentativität von Sprecher_innen mancher Religionsgemeinschaften für ihre Glaubensrichtung sowie generationenbezogene innergemeindliche Aushandlungsprozesse angesprochen wurden.
Die von einer Teilnehmerin geäußerte Beobachtung, dass oft von einer partikularen, „special interest“ Angelegenheit einer Religionsgruppe ausgehend sich eine übergreifende Relevanz für eine Sachfrage entfalte, die dann zu einer grundsätzlichen Behandlung religionspolitischer Fragestellungen führe, reflektiere steigende Bedarfe für Regelungen an verschiedenen Stellen und seitens verschiedener Religionsgemeinschaften.
Die AIWG, die sich über ihre Forschung und praktische sowie mediale Arbeit mit verschiedenen Fragen islamischer Religion in Deutschland befasst, leistete über die Einladung nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Diskussion von partikularen Fragen zu Islam und Muslim_innen in Deutschland Die Akademie möchte sich zukünftig noch stärker als bisher über ihren Bereich Wissenstransfer mit Lösungsimpulsen zu Themen von Religion und gesellschaftlicher Teilhabe sowie religionspolitischen Fragestellungen einbringen.