Die AIWG schreibt zwei Forschungsgruppen aus, in denen Wissenschaftler_innen der islamisch-theologischen Studien und der islamischen Religionspädagogik zu Themen mit grundlegender Relevanz für die Fachdisziplin hochschulübergreifend über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren zusammenarbeiten können.
Ausschreibung AIWG-Forschungsgruppen 2023
Forschungsziele
Die Forschungsgruppen dienen dazu, Erkenntnisbestände zu produzieren, die von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der islamisch-theologischen Studien sind. Zu diesem Zweck werden die gewählten Themen über standortübergreifende Kooperationen bearbeitet und sollen über das Fach hinaus interdisziplinär anschlussfähig sein. Zugleich sollen die Forschungsgruppen Erkenntnisse im Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis generieren, indem sie Fragen aus den Anwendungsbereichen der islamisch-theologischen Studien aufgreifen und unter Einbezug von Praxisperspektiven bearbeiten.
Die Forschungsgruppen zielen somit darauf ab, den Erkenntnisstand fachrelevanter und transferfähiger Themen und Fragestellungen der islamisch-theologischen Studien standortübergreifend zu erhöhen. Dadurch tragen sie zur überregionalen Weiterentwicklung des Fachs, zu seiner interdisziplinären Verankerung und zum Austausch mit Praxisfeldern und Öffentlichkeit bei.
Das zu beantragende Vorhaben befasst sich mit einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung, die für die islamisch-theologische Fachentwicklung von Bedeutung und zu relevanten gesellschaftlichen Bereichen hin transferfähig ist. Es ist in sinnvolle Teilprojekte zu gliedern, die überwiegend von mindestens zwei an der AIWG beteiligten islamisch-theologischen Standorten bearbeitet werden, die über regelmäßige, z.B. zweiwöchige, Colloquien ihre Einzelarbeiten hochschulübergreifend eng aufeinander abstimmen und diskutieren. Sie werden Bestandteil eines Forschungsbereichs der AIWG und darüber mit weiteren Projekten und Akteur_innen vernetzt.
Mögliche Schwerpunkte
Zu den Forschungsbereichen der AIWG „Islam in lebensweltlichen Bezügen“ und „Text und Norm“ wird jeweils eine Forschungsgruppe vergeben. Selbst gewählte Schwerpunkte innerhalb dieser Themengebiete können insbesondere sein:
- Textwissenschaftlicher Schwerpunkt. Hierzu zählen u.a. Forschungen in den Koran- und Hadithwissenschaften, der Philologie und andere Bereiche, die sich mit der Hermeneutik und Analyse von kanonischen Texten beschäftigen.
- Historischer/Soziologischer Schwerpunkt. Hierunter fallen u.a. Forschungen, die sich mit historischen Gewordenheiten und dem gesellschaftlichen Gehalt von Ideen, Konzepten und Lebenswirklichkeiten des Islams in Vergangenheit und Gegenwart beschäftigen.
- Systematischer Schwerpunkt. Hierzu gehören u.a. theologische Fragestellungen, die sich mit Glaubensinhalten, ihrer Reflexion und Kontextualisierung beschäftigen.
- Praktischer und lebensweltbezogener Schwerpunkt. Dieser umfasst u.a. pädagogische, ethische und praktisch-normative Fragestellungen.
Eine Überschneidung von Schwerpunktthemen sind selbstverständlich möglich.
Wer kann Anträge einreichen?
Antragsberechtigt sind Professor_innen und promovierte wissenschaftliche Beschäftigte an deutschen Hochschulen (gemeinsam mit einer verantwortlichen Professur) aus dem Fachgebiet islamisch-theologischer Studien oder islamischer Religionspädagogik. Ein Antrag muss von zwei Antragssteller_innen aus zwei verschiedenen Hochschulen gestellt werden. Zusätzlich kann ein/e dritte/r Antragssteller_in einer Hochschule im In- und Ausland den Antrag stellen, die/der nicht Angehörige/r der islamisch-theologischen Studien sein muss.
Welche projektspezifischen Mittel können beantragt werden?
Zur Umsetzung der AIWG-Forschungsgruppe können die durchführenden Standorte gemeinsam Mittel in Höhe von bis zu 823.400 € Euro beantragen, die den Bedarf an projektspezifischen Personal- und Sachkosten an mindestens zwei Standorten decken. Der Mittelbedarf des Vorhabens ist in einem Finanzplan darzulegen. Darüber hinaus stellt die Geschäftsstelle der AIWG weitere Ressourcen bereit (v.a. für Fellows, Publikationen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit) und übernimmt Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Sie erhalten darüber u.a. die Möglichkeit, sich mit einem Panel an dem AIWG-Kongress zu beteiligen sowie einen digitalen Workshop mit Unterstützung der AIWG zu gestalten. Der/die an der AIWG eingestellte Koordinator/in arbeitet auch inhaltlich an der Forschungsgruppe mit.
Zur Durchführung des Projekts sollten Mittel für alle nachfolgend gelisteten Kategorien beantragt werden, die aufgrund einer Vereinbarung den Beteiligten an ihre jeweiligen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden:
Personalmittel für die durchführenden Standorte
Es können Mittel für Personalkosten für Forschungspersonal (keine Lehranteile) für die Dauer von 3
Jahren beantragt werden. Für die Umsetzung der Ergebnissicherung im letzten halben Jahr nach Ausscheiden der Mitarbeiter_innen sind Honorarkosten kalkuliert.
- Zwei Postdoc-Stellen an den Standorten 1 und 2:
Der/die Postdoc ist für die inhaltliche Umsetzung und Zusammenführung der Arbeiten und Ergebnisse an seinem/ihren Standort in enger Abstimmung mit dem leitenden Postdoc an der AIWG Geschäftsstelle verantwortlich. Er/sie widmet sich in enger Kooperation mit dem/der weiteren beteiligten Wissenschaftler_in der Bearbeitung einer spezifischen Forschungsfrage des Projektthemas und ist zu 15% des Stellenanteils für koordinative Tätigkeiten (u.a. Berichte) in Bezug auf seinen/ihren Standort zuständig. Er/sie gestaltet die verschiedenen übergreifenden Formate der AIWG inhaltlich mit (Tagungsreihe und Kongress, Publikationserstellung), beteiligt sich an den Aktivitäten im Nachwuchs- und Qualifizierungsprogramm und organisiert die projektbezogenen Workshops und Colloquien in Absprache mit der Leitung des Projekts und den Beteiligten. Er/sie berichtet regelmäßig der Leitung an seinem Standort und bringt Impulse von dort in die gesamte Forschungsgruppe ein. Budgetiert wird eine TVL-E 13 Stelle (100%), Einstieg in Stufe 4.
- Zwei Wissenschaftliche/ Mitarbeiter_innen an den Standorten 1 und 2:
Der/die WiMi arbeitet an einer wissenschaftlichen Fragestellung innerhalb des Themenfeldes der Forschungsgruppe mit und ist für kleinere administrative Arbeiten und die Öffentlichkeitsarbeit in enger Absprache mit dem AIWG Postdoc und dem leitenden Postdoc seines/ihres Standorts zuständig. Budgetiert wird jeweils eine TVL-E 13 Stelle (50%), Einstieg in Stufe 3.
- Honorarmittel in Höhe von 20.000€
Sachmittel
Für Reisetätigkeiten, Literatur, Veranstaltungen, u.Ä. können entsprechende Sachmittel beantragt werden (siehe Finanzplan).
Im Antrag sind insbesondere folgende Aspekte überzeugend darzulegen:
- Die Relevanz des Vorhabens für die Ziele der AIWG und die Motivation zur Einbettung des Projekts in die AIWG
- Den Stand der Forschung und bisherige Arbeiten und Vorerfahrungen der Antragssteller_innen zum Themenkomplex
- Die wissenschaftliche Bedeutung und der Mehrwert des Vorhabens für die übergreifende Entwicklung der islamisch-theologischen Studien an deutschen Hochschulen sowie die Bedeutung für die Teildisziplin, in der das Projekt verortet wird.
- Eine standortübergreifende Konzeption des Vorhabens mit Begründung der Zusammenarbeit unter den Beteiligten, in der die Teilarbeiten genau aufgeführt und aufeinander bezogen werden.
- Darlegung der Kooperationsmodalitäten, wie z.B. über Workshops oder Kolloquien (mit und ohne Antragssteller_innen), in welchen Abständen, wo und unter wessen Leitung, Art der Dokumentation der Abstimmung und des Arbeitsfortschritts?
- Anwendungsbezogene bzw. gesellschaftliche Bedeutung des Projekts. Darlegung konkreter Ideen und Anknüpfungspunkte und Zielrichtungen für die Transferarbeit
- Die Anknüpfungsmöglichkeiten für den interdisziplinären Austausch
- Die Anknüpfungspunkte für den internationalen Austausch
- Themenvorschlag mit Konzeptskizze für ein Panel auf dem AIWG Kongress 2026
- Themenvorschlag mit Konzeptskizze für einen digitalen Workshop
- Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit
- Mögliche Formen der Ergebnisverwertung in Wissenschaft, Öffentlichkeit und Gesellschaft, inkl. muslimischer Zivilgesellschaft
Antragsfrist
Sämtliche Antragsunterlagen sind bis spätestens 16. April 2023 über antrag-fg@aiwg.de bei der AIWG in digitaler Form einzureichen. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per Email. Bitte nehmen Sie bei Fragen vor Antrageinreichung Kontakt mit der Geschäftsstelle der AIWG auf.
Antrags- und Auswahlverfahren
Bereiten Sie die Antragsstellung gemeinsam mit dem/r Kooperationspartner/in vor. Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu unseren telefonischen Beratungsterminen oder per E-Mail. Sämtliche Antragsunterlagen sind bis spätestens 16. April 2023 über antrag-fg@aiwg.de bei der AIWG in digitaler Form einzureichen. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per Email. Die Unterlagen werden an der AIWG Geschäftsstelle formal geprüft. Bei unvollständigen Unterlagen oder formalen Fehlern erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid im Mai. Gültige Antragsunterlagen werden von uns automatisch an externe Gutachter_innen zur Beurteilung weitergeleitet. Die Gutachten werden von der AIWG gesammelt und im Juni an die Board Kommission zur Vorbereitung auf die Auswahlsitzung im Juli verschickt. Es gelten strenge Befangenheits- und Datenschutzregeln. Im Juli erhalten Sie positiven oder negativen Bescheid. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen ab.
Start und Laufzeit der AIWG-Forschungsgruppen
Die AIWG-Forschungsgruppen werden über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren ausgeschrieben. Für drei Jahre stehen Personal- und Sachmittel zur Verfügung, für das letzte halbe Jahr hauptsächlich Sachmittel für die Ergebnissicherung, für Reisen oder Veranstaltungen. Sie werden über eine/n zuständige/n Koordinator/in von der AIWG aus koordiniert. Die AIWG-Forschungsgruppen starten im Januar 2024.
Ansprechpartnerinnen für inhaltliche Fragen
Frau Dr. Raida Chbib
Geschäftsführerin
E-Mail: chbib@aiwg.deAb dem 08.Februar: Telefonische Beratungszeiten unter der Dienstnummer montags von 11.00 bis 12.00 Uhr.
sowie
Frau Dr. Doris Decker
Koordinatorin für Wissenschaft und Forschung
E-Mail: decker@aiwg.deTelefonische Beratungszeiten mittwochs und donnerstags jeweils von 9.30 bis 10.30 Uhr unter der Telefonnummer 069-798-224-57
Bitte beachten und nutzen Sie für die Antragstellung die untenstehenden Dokumente.