Ausschreibung Longterm-Forschungsgruppen

Die AIWG schreibt zwei Longterm-Forschungsgruppen aus, in denen Wissenschaftler_innen verschiedener, an der AIWG beteiligter Standorte der islamisch-theologischen Studien zu Themen mit grundlegender Relevanz für das Fach zusammenarbeiten. Zu den Themengebieten „Islamisch-theologische Studien in Wissenschaft“ und „Islamisch-theologische Studien in Gesellschaft“ wird jeweils eine Forschungsgruppe vergeben.

Selbst gewählte Schwerpunkte innerhalb dieser Themengebiete können insbesondere sein:

  • Textwissenschaftlicher Schwerpunkt. Hierzu zählen u.a. Forschungen im Bereich Koranwissenschaften, Hadithwissenschaften, Philologie und andere Forschungsbereiche, die sich mit Hermeneutik und Analyse von kanonischen Texten beschäftigen.
  • Historischer/Soziologischer Schwerpunkt. Hierunter fallen u.a. Forschungen, die sich mit historischen Gewordenheiten und dem gesellschaftlichen Gehalt von Ideen, Konzepten und Lebenswirklichkeiten des Islams in Vergangenheit und Gegenwart beschäftigen.
  • Systematischer Schwerpunkt. Hierzu gehören u.a. theologische Fragestellungen, die sich mit Glaubensinhalten, ihrer Reflexion und Kontextualisierung beschäftigen.
  • Praktischer Schwerpunkt. Dieser umfasst u.a. pädagogische, ethische und praktisch-normative Fragestellungen.

Die Longterm-Forschungsgruppen werden über einen Zeitraum von vier Jahren (maximal bis Ende der ersten Förderphase der AIWG im August 2022) gefördert. Sie sollen Erkenntnisbestände produzieren, die die islamisch-theologischen Studien entscheidend weiterentwickeln. Zu diesem Zweck werden die gewählten Themen über standortübergreifende Kooperationen bearbeitet und sollen über das Fach hinaus interdisziplinär anschlussfähig sein. Zugleich sollen die Forschungsgruppen Wissen im Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis generieren, indem sie Fragen aus den Anwendungsbereichen der islamisch-theologischen Studien aufgreifen und unter Einbezug von Praxisperspektiven bearbeiten. Mögliche Transferpartner sind Akteur_innen aus für die jeweilige Thematik einschlägigen gesellschaftlichen Bereiche, insbesondere aus der muslimischen Zivilgesellschaft.

Die Longterm-Forschungsgruppen zielen darauf ab, den Erkenntnisstand fachrelevanter und transferfähiger Themen und Fragestellungen der islamisch-theologischen Studien standortübergreifend zu erhöhen. Dadurch tragen sie zur überregionalen Weiterentwicklung des Faches, zu seiner interdisziplinären Verankerung und zum Austausch mit Praxisfeldern und Öffentlichkeit bei.

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    Wer kann Anträge einreichen?

    Antragsberechtigt sind Professor_innen oder promovierte Wissenschaftler_innen aus mindestens zwei an der AIWG beteiligten islamisch-theologischen Standorten, die mit Einwilligung ihrer Leitung gemeinsam den Antrag stellen.

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    Welche projektspezifischen Mittel können beantragt werden?

    Das zu beantragende Vorhaben befasst sich mit einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung, die für die islamisch-theologische Fachentwicklung von Bedeutung und zu relevanten gesellschaftlichen Bereichen hin transferfähig ist. Sie ist in sinnvolle Teilprojekte zu gliedern, die überwiegend von mindestens zwei an der AIWG beteiligten islamisch-theologischen Standorten bearbeitet werden. In die Arbeit der Forschungsgruppen können zeitweilig Wissenschaftler_innen aus Nachbardisziplinen sowie aus dem Ausland einbezogen werden. Hierzu können die durchführenden Standorte pro Longterm-Forschungsgruppe Mittel in Höhe von bis zu 1,23 Millionen Euro beantragen, die den Bedarf an projektspezifischen Personal- und Sachkosten decken. Der Mittelbedarf des Vorhabens ist in einem Finanzplan darzulegen. Darüber hinaus stellt die Geschäftsstelle der AIWG weitere Ressourcen bereit (v.a. für Fellows, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit) und übernimmt Koordinations- und Verwaltungsaufgaben. Zur Durchführung des Projekts sollten Mittel für alle nachfolgend gelisteten Kategorien beantragt werden:

    Personalmittel für die durchführenden Standorte

    Es können Mittel für eine Postdoc-Stelle (bis zu TVL-E 14) beantragt werden, die die Forschungsgruppe leitet und neben der Arbeit an einer wissenschaftlichen Teilfrage für die inhaltliche Ausrichtung, Umsetzung und Zusammenführung der Ergebnisse des Projekts in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der AIWG verantwortlich ist.

    Eine weitere Postdoc-Stelle (TVL-E 13) sowie eineinhalb wissenschaftliche Mitarbeiterstellen (TVL-E 13 – bei Bedarf teilbar) können ebenfalls für die Arbeit an wissenschaftlichen Fragestellungen im Projekt finanziert werden. Zudem stehen Mittel für eine halbe Stelle (bis TVL-E 13) für wissenschaftliche und koordinierende Tätigkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus können zwei studentische Hilfskräfte an der Forschungsgruppe über die gesamte Laufzeit hinweg beschäftigt werden.

    Mittel für wissenschaftliche Fellows

    Es können Mittel für die Einbindung von bis zu vier halbjährigen Fellowships für promovierte Wissenschaftler_innen benachbarter Fächer beantragt werden. Darüber wird der Austausch von Forschungsarbeiten mit anderen Fächern ermöglicht. Damit können sich die beteiligten Standorte Mittel sichern, um Wissenschaftler_innen aus den Nachbardisziplinen für die Dauer ihres Fellowships eine Aufwandsentschädigung auszuzahlen.

    Mittel für Fellows aus der Praxis

    Im Antrag für eine Longterm-Forschungsgruppe sollte zudem die Einbindung von Expert_innen aus der Praxis als „Praxisfellows“ vorgesehen werden. Über entsprechende Mittel wird der besondere Transfercharakter der Projekte darüber gesichert, dass Fellows aus der Praxis mitwirken können. Sie bringen mit ihren Erfahrungen Impulse und Perspektiven aus den für das Forschungsthema relevanten gesellschaftlichen Handlungsfeldern ein. Mittel hierfür werden von der AIWG verwaltet.

    Sachmittel

    Für Reisetätigkeiten, Literatur, Veranstaltungen, Publikationen u.Ä. können entsprechende Sachmittel beantragt werden.

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    Bereitschaft zur Einbindung der Forschungsgruppen in die AIWG

    Die Forschungsgruppen in der AIWG zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Zusammenarbeit verschiedener Akteur_innen aus universitären Standorten, Fachbereichen und gesellschaftlichen Praxisfeldern ermöglichen. In ihren zentralen Aufgaben können sie hierbei auf Ressourcen der AIWG-Geschäftsstelle zurückgreifen. Die wissenschaftliche Arbeit der Forschungsgruppen vollzieht sich überwiegend an den durchführenden universitären Standorten, die die dafür notwendigen Personal- und Sachmittel erhalten. Darüber hinaus stellt die AIWG-Geschäftsstelle jedoch die erforderlichen Mittel und Orte für eine möglichst engmaschige Koordination und Zusammenarbeit unter den beteiligten Wissenschaftler_innen und Praxisakteur_innen zur Verfügung, begleitet aktiv unterstützend die Arbeit der Forschungsgruppe und trägt zur Sicherung ihres wissenschaftlichen Outputs bei. Zugleich sorgt die Geschäftsstelle auf diese Weise in Abstimmung mit den Projektbeteiligten für eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zu den Forschungsgruppen und ihren Themen. Dies setzt die Bereitschaft der Forschungsgruppen voraus, sich mit ihrem Vorhaben in die AIWG als überregionale und über das Hochschulwesen hinausreichende Forschungs- und Transfereinrichtung zu islambezogenen Themen einzubinden. Von den Forschungsgruppen wird entsprechend eine vertrauensvolle Abstimmung mit dem Wissenschaftskoordinator und mit anderen Mitarbeitern der AIWG erwartet sowie die Einwilligung in die regelmäßige Veröffentlichung von Teilergebnissen über die Akademie.

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    Im Antrag sind insbesondere folgende Aspekte überzeugend darzulegen:

    • Die Relevanz des Vorhabens für die Projektziele der AIWG und die Motivation zur Einbettung des Projekts in die AIWG
    • Die wissenschaftliche Bedeutung und der Mehrwert des Vorhabens für die übergreifende Entwicklung der islamisch-theologischen Studien an deutschen Hochschulen
    • Ein Konzept zur Transferleistung des Vorhabens
    • Eine standortübergreifende Konzeption des Vorhabens
    • Die Anknüpfungsmöglichkeiten für den interdisziplinären und internationalen Austausch
    • Mögliche Formen der Ergebnisverwertung in Wissenschaft, Öffentlichkeit und Gesellschaft inkl. muslimischer Zivilgesellschaft

    Die Antragsfrist ist der 30. April 2018.

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    Ansprechpartner

    Dr. Raida Chbib, Geschäftsführerin

    E-Mail: chbib@aiwg.de

    Dr. Jan Felix Engelhardt, Geschäftsführer

    E-Mail: engelhardt@aiwg.de

Bitte beachten und nutzen Sie für die Antragstellung die untenstehenden Dokumente.