AIWG veranstaltet Roundtable zu Patient_innenverfügung für Muslim_innen
Die AIWG hat am 29. Juli unter dem Titel „Patient_innenverfügung für Muslim_innen. Bedarfe aus und für die Praxis“ ihren 21. Roundtable veranstaltet. Die Islamberatung in Bayern hatte die Veranstaltung initiiert, weil es konkrete Anfragen aus Krankenhäusern an sie gab. An dem mittlerweile achten digital durchgeführten Roundtable nahmen 20 Wissenschaftler_innen Mediziner_innen und Akteur_innen aus der muslimischen Zivilgesellschaft teil.
Nach der Begrüßung durch die AIWG und einem kurzen Grußwort der Islamberatung in Bayern begann der Roundtable mit einem Kurzimpuls von Dr. Martin Kellner von der Universität Osnabrück. Dr. Kellner hatte im Vorfeld ein Paper erstellt, in dem er die Thematik islamtheologisch kontextualisiert und wichtige Themen für eine Patient_innenverfügung für Muslim_innen benennt. In seinem Input ging Dr. Kellner auf drei große Themenfelder ein:
- Krankheit, Sterben und Tod aus islamischer Sicht
- Religiös-rechtliche Normen als Orientierungshilfe für sterbende Muslim_innen und deren Angehörige
- Religiöse Verantwortung am Ende des Lebens
Die teilnehmenden Ärzt_innen betonten, dass sich die Bedarfe aus und für die Praxis nicht nur auf Muslim_innen als potentielle Patient_innen bezögen, sondern auch auf die behandelnden Ärzt_innen, da diese die Patient_innenverfügungen und den Patient_innenwillen verstehen und umsetzen müssten. Dies ergäbe sich ganz grundsätzlich aus der Orientierung am Patientenwillen. Ebenso eine Rolle spielten in der Praxis die Familie der Patient_innen, die jeweilige Gemeinde und/oder der Imam. Eine Patientenverfügung sei hilfreich, um den Mediziner_innen und den Angehörigen Sicherheit in einer Situation zu geben, wo die betreffende Person eben nicht mehr den eigenen Willen artikulieren könne. Im Zuge dessen wurde die Frage diskutiert, wie die Notwendigkeit einer Patient_innenverfügung – oder zumindest die Bedeutung der Auseinandersetzung mit dem Ende des Lebens und den bestehenden medizinischen Möglichkeiten – am besten kommuniziert werden kann.
Im zweiten Teil des Roundtable wurde über konkrete nächste Schritte beraten. Dabei berichtete die Islamberatung in Bayern, die sich dem Thema bereits seit längerer Zeit widmet, was bisher gemacht wurde und was zukünftig geplant ist. So würden derzeit Textbausteine für eine Patient_innenverfügung für Muslim_innen formuliert. Einigkeit bestand darüber, dass nun spezialisierte Fachgruppen gebildet werden müssen, um sich intensiver mit einzelnen Themenbereichen auseinandersetzen und weitere Handlungsschritte erarbeiten zu können.
Alle Teilnehmer_innen beschlossen, sich weiterhin intensiv über die Thematik auszutauschen und weitere Sitzungen zu organisieren, um eine Patient_innenverfügung für Muslim_innen auf den Weg zu bringen.
Über den AIWG-Roundtable
Der AIWG-Roundtable bietet eine Plattform für den intensiven, vertrauensvollen Austausch und die Entwicklung von Lösungen zu gesellschaftsrelevanten Fragen des Islams in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.